Visum

Zur Erlangung eines Visums für den Ausenthaltszeitraum gibt es generell zwei Möglichkeiten:

  • Studenten und Praktikantenvisum (Student & Trainee Policy)
    i) Dieses Visum ist geeignet für Studenten die ein studienbegleitendes Praktikum absolvieren wollen.
    ii) Benötigt werden eine Bestätigung des Arbeitsangebot, eine Beschreibung der Arbeitsstelle und ein zusätzliches Formular des Arbeitgebers, die von Canstaff zur Verfügung gestellt werden.
    iii) Das Praktikum geht generell nur über den von der jeweiligen Hochschule vorgeschriebenen Zeitraum, eine Verlängerung muss mit dem Einverständnis der Hochschule erneut an der zuständigen Stelle genehmigt werden.


  • Arbeitsvisum (Essential Skills Work Policy)
    i) Dieses Visum kann von allen genutzt werden, die nicht die Vorraussetzungen von 1 erfüllen. Sinn dieses Visums ist es befristete Arbeitskräften die Möglichkeit zu geben in Neuseeland zu arbeiten und so evtl. Engpässe zu füllen, die von neuseeländischen Arbeitskräften nicht gefüllt werden können.
    ii) Benötigt werden eine Bestätigung des Arbeitsangebot, eine Beschreibung der Arbeitsstelle und ein zusätzliches Formular des Arbeitgebers, die von Canstaff zur Verfügung gestellt werden.
    iii) Der Farmer muss ein Minimum von 30 Arbeitsstunden pro Woche garantieren.



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