Anerkennung von Abschlüssen

Normalerweise werden die Berufs- und Schulabschlüsse, die in Deutschland absolviert wurden, auch in Neuseeland anerkannt. Allerdings müssen einige Berufsgruppen wie Architekten, Ingenieure, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenschwestern spezielle Examina bestehen. Sie erhalten dann eine Li­zenz, die sie berechtigt auch in Neuseeland in ihrem Beruf tätig zu sein.

Eine Liste der Berufe, die geschützt sind und eine Registrierung durch den Berufsverband erfor­dern, gibt es auf der Seite der Einwanderungsbehörde www.immigration.govt.nz.

Die "New Zealand Qualifications Authority" (NZQA) ist für die Anerkennung von akademischen und wirt­schaftlichen Qualifikationen zuständig und beurteilt europäische Zeugnisse und Diplome. Sie beschei­nigt dann auf Antrag die Gleichstellung mit der äquivalenten neuseeländischen Ausbildung. Überset­zungen von Unterlagen sollten aber unbedingt von einer akkreditierten neuseeländischen Überset­zungsstelle vorgenommen werden, da sie ansonsten eventuell nicht vom NZQA anerkannt werden. Doch auch, wenn Ihre Qualifikation durch die NZQA anerkannt wird, kann der Arbeitgeber es ablehnen Sie einzustellen, weil er Ihre Ausbildung als nicht gleichwertig sieht.

Weitere Informationen unter www.nzqa.govt.nz/


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