Vorübergehend in Neuseeland leben

Nicht jeder möchte gleich dauerhaft in Neuseeland einwandern. Ein Touristenvisum gilt zwischen drei und neun Monaten, erlaubt aber dem Bewerber nicht zu arbeiten.

Mit dem Working-Holiday-Visum kann der Bewerber einmalig ein Jahr lang in Neuseeland jobben unter der Voraussetzung, dass er zwischen 18 und 30 Jahren alt ist und nach spätestens drei Monaten die Stelle wechselt. Auch für dieses Visum muss der Bewerber nachweisen, dass er über ausreichende fi­nanzielle Mittel verfügt, um sich vorübergehend auch selbst finanzieren zu können.

Das Work-Visum erlaubt dem Arbeitnehmer drei Jahre lang in Neuseeland zu arbeiten und kann sogar verlängert werden. Häufig wird das Work Visum genutzt, um sich während dieser Zeit für ein dauerhaf­tes Visum zu bewerben.

Für ein Studentenvisum muss der Bewerber nachweisen, dass er in Neuseeland einen Studienplatz be­kommen hat und über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Studierende, die an einer neuseeländi­schen Universität ihren Abschluss erworben haben, haben die Möglichkeit anschließend an ihr Studium eine Arbeitserlaubnis für bis zu drei Jahre zu erhalten. Ist noch kein Job in Aussicht, kann eine Arbeits­erlaubnis zunächst für 12 Monate gewährt werden. Hat sich nach den zwölf Monaten ein Job gefunden, kann dann das zwei- bzw. dreijährige Arbeitsvisum beantragt werden.

Außerdem gibt es die Möglichkeit ein Praktikanten-Visum zu erhalten, das einem erlaubt zwischen 6 und 12 Monaten bei einem neuseeländischen Unternehmen beschäftigt zu werden. Allerdings können sich nur Studierende für dieses Visum bewerben, die ein Praktikum als Teil ihres Studiums leisten müs­sen. Für alle anderen bietet sich das Work and Holiday Visum an, bei dem ein einzelnes Praktikum aber nicht länger als 3 Monate dauern darf. Dauert ein Praktikum länger als 3 Monate, handelt es sich nicht um ein Pflichtpraktikum und wird das Praktikum vergütet, dann ist der Aufenthalt nur mit einem Ar­beitsvisum möglich.

Alle Visa können bei der neuseeländischen Botschaft beantragt werden: www.nzembassy.com/germany


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