Einkommensversicherung
Anders als in Deutschland sind Arbeitgeber in Neuseeland dazu verpflichtet, den Lohn im Krankheitsfall nur für 5 bis 15 Tage weiter zu zahlen. Im Falle eines Unfalls werden 80% der letzten Bezüge durch die staatliche Agentur ACC übernommen. Ist man allerdings länger als 15 Tage von seiner Arbeitsstelle abwesend, gibt es keinerlei Abdeckung.
Auch sollte man beachten, dass im Falle einer Krankheit überhaupt keine finfanzielle Hilfe gewährleistet wird. Deshalb empfiehlt sich das Abschließen einer zusätzlichen Police für diesen Fall ganz besonders, vor allen Dingen innerhalb der ersten zwei jahre des Aufenthaltes, in denen man keinerlei staatlicher Leistungen in Anspruch nehmen darf.
Mehr Infos unter www.acc.co.nz/

