Der Arbeitsvertrag
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorzulegen. Dieser sollte folgende Punkte beinhalten:
- das Gehalt
- 15 Tage bezahlten Urlaub, nachdem der Arbeitgeber für 12 Monate gearbeitet hat
- Elf öffentliche Feiertage im Jahr, sollten diese in die Zeit fallen, in der der Arbeitnehmer andernfalls arbeiten würde
- Urlaubsanspruch im Krankheits- oder Trauerfall
- Anspruch auf bezahlten Kinderurlaub eines Elternteils
- Außerdem sollten Arbeitsbedingungen im Sinne der Verpflichtungen des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis, Zahlungsarten und Zahlungstag, Arbeitszeiten und so weiter im Arbeitsvertrag festgehalten werden
Für einige Berufsgruppen gibt es Gewerkschaften, die Lohnabkommen aushandeln und Mindestlöhne für ihre Mitglieder aushandeln. Es steht dem Arbeitnehmer jedoch frei, einer solchen Gewerkschaft beizutreten. Ist er Mitglied einer solchen Arbeitervereinigung, dann richtet sich sein Arbeitsvertrag nach den Tarifabkommen. Ist der Arbeitnehmer nicht Mitglied, dann muss ein individueller Vertrag für ihn ausgehandelt werden.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis gilt auch nur für die im Vertrag festgelegte Zeit und garantiert keine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses. Es steht dem Arbeitnehmer jederzeit frei seine Stellung aufzugeben, insofern es nicht die Bedingungen des Vertrages verletzt. Eine Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen möglich und es ist dem Arbeitnehmer möglich, sich mit legalen Mitteln gegen eine solche unbegründete Kündigung zu wehren. Es besteht kein Recht auf Arbeitslosenversicherung, wenn dies nicht im Vertrag festgelegt wurde.
Mehr Infos beim Department of Labour unter www.ers.dol.govt.nz

